Vor der Führerscheinprüfung müssen viele Unterlagen vorgelegt werden. Dazu zählt u.a. der Nachweis, einen Kurs über lebensrettende Maßnahmen besucht zu haben.
Für alle die eine Erweiterung oder den Neuerwerb einer Fahrlizenz anstreben gilt dass Sie einen Erste-Hilfe-Kurs, der für alle Fahrerlaubnisklassen 9 Unterrichtseinheiten (UE) umfasst vorweisen müssen.
Nicht nur die Verkehrsregeln können manchmal verwirren, sondern auch die Bezeichnungen auf dem Führerschein. Auf manchen von ihnen findet sich hinter der Klassenbezeichnung A1 und A - die das Führen von Motorrädern erlaubt - der Zahlenzusatz 79.03 und 79.04. Berechtigt dieser Zusatz, bestimmte Motorräder zu fahren, obwohl man "nur" einen Führerschein für Klasse B (Pkw) gemacht hat?
Die Antwort auf diese Frage ist zunächst einmal: Nein. Die Zusätze 79.03 und 79.04 sind sogenannte Schlüsselzahlen, die sich auf das Führen von Trikes (dreirädrige Kraftfahrzeuge) beziehen. Die Nennung dieser Schlüsselzahlen erlaubt dem Führerscheininhaber, Trikes im Straßenverkehr zu führen. In diesem Sinne besitzt der Führerscheininhaber die Fahrerlaubnis der Klassen A1 und A mit Einschränkungen - auf das ausschließliche Führen der besagten Trikes.
Weiterlesen: Was bedeutet der Zusatz 79.03 und 79.04 im Führerschein?
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